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   OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09   

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OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09 (https://dejure.org/2010,4519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.04.2010 - 2 A 486/09 (https://dejure.org/2010,4519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. April 2010 - 2 A 486/09 (https://dejure.org/2010,4519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur "Mitwirkung" bei der Passbeschaffung nach § 48 Abs. 3 S. 1 AufenthG durch Duldung ausländerbehördlicher ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthV § 5, AufenthG § 48 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 82 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 82 Abs. 4
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Rückübernahmeabkommen, Pakistan, Mitwirkungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ); Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur "Mitwirkung" bei der Passbeschaffung nach § 48 Abs. 3 S. 1 AufenthG durch Duldung ausländerbehördlicher ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Saarlouis, 30.09.2009 - 10 K 255/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit der Ausreise; Mitwirkung des

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. September 2009 - 10 K 255/09 - wird zurückgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30.9.2009 - 10 K 255/09 - muss erfolglos bleiben.

  • OVG Saarland, 23.07.2008 - 2 A 151/08

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Ausstellung von Reisedokumenten in

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09
    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.7.2008 - 2 A 151/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 57, insbesondere zur Verpflichtung des einen Anspruch nach § 25 Abs. 5 AufenthG reklamierenden Ausländers, sich - konkret zum Zwecke der Klärung der Staatsangehörigkeit - mit der jeweiligen Auslandsvertretung in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls auch dort selbst vorstellig zu werden, und vom 2.12.2009 - 2 A 444/08 -, SKZ 2010, 73, Leitsatz Nr. 68, zum Umfang der Mitwirkungspflicht des Ausländers bei Ermittlungen zu persönlichen Verhältnissen auch im Heimatland).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09
    (vgl. zur Entwicklung der Auslegung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 25 AufenthG Rn 24, BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, DVBl 2006, 1509) Das Ausreisehindernis darf nicht nur für einen überschaubaren Zeitraum bestehen, sondern muss absehbar dauerhaft sein.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09
    (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) Die hierdurch bestätigten, entsprechende Ansprüche verneinenden Verwaltungsentscheidungen sind aller Voraussicht nach rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
  • OVG Saarland, 08.01.2010 - 2 A 447/09

    (Maßstab der Ergebnisunrichtigkeit bei VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; keine

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09
    Dem vom Kläger nicht weiter thematisierten Hinweis des Beklagten auf den Abschluss eines Rückführungsabkommens mit der Islamischen Republik Pakistan (vgl. dazu den Schriftsatz vom 24.9.2009, Bl. 91 der Gerichtsakte, wo von einer vorgesehenen Ratifizierung zum Jahresende 2009 die Rede ist) und der dadurch aufgeworfenen Frage, inwieweit in diesen Fällen überhaupt noch von einem dauerhaft fortbestehenden Ausreisehindernis im Sinne des § 25 Abs. 5 AufenthG ausgegangen werden kann, (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.1.2010 - 2 A 447/09 -, betreffend das"Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen" vom 14.7.2008, BGBl. II 2008, 812) braucht nicht nachgegangen zu werden.
  • OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 A 288/08

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Unmöglichkeit der

    Auszug aus OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09
    Dabei soll hier nicht spekuliert werden, inwieweit es für die pakistanische Auslandsvertretung - wie bei Vertretungen anderer Staaten (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 A 288/08 -, SKZ 2009, 131, Leitsatz Nr. 61, wonach ein nach § 48 Abs. 3 AufenthG auch zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung verpflichteter Ausländer sich nicht durch eine Erklärung gegenüber der Auslandsvertretung seines Heimatstaates, die Ausreise- und Rückkehrpflicht nicht "freiwillig" befolgen zu wollen, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verschaffen kann) - motivationsbildend für die zügige Bearbeitung der Begehren auf Ausstellung von die Rückkehr ermöglichenden Papieren ist, dass der Betroffene selbst deutlich zu erkennen gibt, dass er die Bundesrepublik verlassen möchte und eine Rückkehr ins Heimatland aus "freien Stücken" anstrebt, beziehungsweise ob in dem Zusammenhang Neigungen bei der Vertretung bestehen, gegebenenfalls eine Art "Mauertaktik" eigener Staatsangehöriger und damit das Anliegen des Betroffenen auf Verbleib in Deutschland durch die völkerrechtswidrige Nichtausstellung von Dokumenten zur Heimreise zu unterstützen.
  • VG München, 20.10.2020 - M 24 K 20.1853

    Räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen

    Deshalb hat ein ausreisepflichtiger Ausländer alle zur Erfüllung seiner Ausreisepflicht erforderlichen Maßnahmen, und damit auch die zur Klärung seiner Identität und zur Beschaffung eines gültigen Passes oder Passersatzpapiers, grundsätzlich ohne besondere Aufforderung durch die Ausländerbehörde unverzüglich einzuleiten (vgl. BeckOK AuslR/Hörich, 21. Ed. 1.11.2017, AufenthG § 48 Rn. 36 mit Verweis auf OVG Saarl BeckRS 2010, 48090; zur Reichweite dieser Verpflichtung VG Aachen BeckRS 2013, 57294).
  • VG München, 14.05.2020 - M 24 K 19.6002

    Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung

    Deshalb hat ein ausreisepflichtiger Ausländer alle zur Erfüllung seiner Ausreisepflicht erforderlichen Maßnahmen, und damit auch die zur Klärung seiner Identität und zur Beschaffung eines gültigen Passes oder Passersatzpapiers, grundsätzlich ohne besondere Aufforderung durch die Ausländerbehörde unverzüglich einzuleiten (vgl. BeckOK AuslR/Hörich/Hruschka, 21. Ed. 1.3.2020, AufenthG § 48 Rn. 36 mit Verweis auf OVG Saarl BeckRS 2010, 48090; zur Reichweite dieser Verpflichtung VG Aachen BeckRS 2013, 57294).
  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11

    Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernisses

    Auf einen eventuell entgegenstehenden inneren Willen des Ausländers, der Deutschland nicht verlassen will, kommt es dabei nicht an.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2011 - 2 A 25/10 -) Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die Behörde allenfalls Hinweis- und gegebenenfalls Unterstützungspflichten treffen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2010 - 2 A 486/09 -, SKZ 2010, 221, Leitsatz Nr. 43) Ein vollziehbar zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland und nach § 48 Abs. 3 AufenthG auch zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung verpflichteter Ausländer, dessen Aufenthalt grundsätzlich durch die inländischen Behörden bei Nichterfüllung der Verpflichtung zwangsweise durch Abschiebung beendet werden soll (§ 58 Abs. 1 AufenthG), kann sich daher nicht durch eine Erklärung gegenüber der Auslandsvertretung seines Heimatstaates, die Ausreise- und Rückkehrpflicht nicht "freiwillig" befolgen zu wollen, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verschaffen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 A 288/08 -, SKZ 2009, 131, Leitsatz Nr. 61).
  • VG Aachen, 16.10.2013 - 8 K 1980/12

    Pass; Passverfügung; Zwangsgeld

    Aus der Vorschrift ergibt sich i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, dass der Ausländer vielmehr für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen" hat, Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 1. April 2010 - 2 A 486/09 -.
  • VG Stuttgart, 20.08.2010 - 12 K 999/10

    Antrag auf unbeschränkte Duldung

    Denn dann gehört es zu den zumutbaren Handlungen, einen Anwalt im Herkunftsland zu beauftragen, um zumindest einen Auszug aus dem Geburtsregister etc. zu beschaffen (so OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2010 - 2 A 486/09 - ; OVG NRW, Beschl. v. 19.8.2009 - 18 A 3049/08 - ).
  • VG Saarlouis, 30.09.2009 - 10 K 255/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit der Ausreise; Mitwirkung des

    Rechtsmittel-AZ: 2 A 486/09.
  • VG Berlin, 01.03.2011 - 30 K 30.10

    Mitwirkungsobliegenheiten bei der Passbeschaffung für Kinder als Voraussetzung

    Es gehört nämlich zu den im allgemein zumutbaren Anstrengungen eines Ausländers, sich wenn nötig unter Einschaltung von Mittelspersonen in seinem Heimatland um erforderliche Dokumente und Auskünfte zu bemühen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg a.a.O.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. April 2010 - 2 A 486/09, juris).
  • VG Stade, 11.11.2010 - 3 B 1355/10

    Vorlagepflicht erforderlicher Reisedokumente eines sierraleonischen

    Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die Behörde allenfalls Hinweis- und gegebenenfalls Unterstützungspflichten treffen (OVG Saarland, Beschluss vom 1.4.2010 - 2 A 486/09 - zitiert nach juris).
  • SG Hildesheim, 03.11.2010 - S 40 AY 152/10
    Dagegen könnte strei-ten, dass die Antragstellerin seit Eintritt ihrer Volljährigkeit am 01.08.2010 von der zu-ständigen Ausländerbehörde der Stadt D. nicht persönlich zur Beschaffung eines türki-schen Passes oder Passersatzes aufgefordert wurde, die Ausländerbehörde somit der-zeit ihren Hinweis- und Unterstützungspflichten (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Be-schluss vom 01.04.2010 - 2 A 486/09 -, juris Rn. 16) nicht nachkommt.
  • VG Saarlouis, 31.03.2014 - 6 K 1087/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei verschuldeter Passlosigkeit

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.04.2010, 2 A 486/09; ferner Kammerurteile vom 30.08.2013, 10 K 714/12, und vom 30.09.2009, 10 K 255/09, m.w.N.; ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.03.2013, 3 A 495/11, AuAS 2013, 112; a.A. offenbar OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.07.2010, 19 A 1631/08, zitiert nach juris.
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